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FERIENHAUSORDNUNG

FERIENHAUSORDNUNG

 

Die Ferienhausordnung enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle NutzerInnen. 

 

Lärm 

 

1) Jede/r NutzerIn ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in 

dem Objekt,auf dem Grundstück und vor dem Haus unterbleibt. Besondere 

Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 

Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf 

Zimmerlautstärke einzustellen. 

 

Kinder 

 

2) Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu 

tragen.

 

3) Kinder dürfen auf dem Grundstück und der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Zelte 

und Planschbecken aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung führt. 

 

4) Die Sauberhaltung des Grundstücks nebst Umgebung gehört 

zu den Aufgaben der NutzerInnen.

 

Sicherheit 

 

1) Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren in der 

Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten. Wenn die NutzerInnen das Haus verlassen, verpflichten sie sich die Tür abzuschließen, sowie alle Fenster zu schließen und den Herd abzuschalten. 

 

2) Bei Nutzung des Grills/ der Feuerschale darf dieser nicht Zweck entfremdet werden. Es ist darauf zu achten, dass ein nötiger Sicherheitsabstand zu brennbaren Gegenständen und Flächen eingehalten wird. Der/ die Nutzerin ist dafür verantwortlich das offene Feuer nach der Nutzung zu löschen. 

 

3) Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen 

ist sofort der Eigentümer telefonisch unter 0049 1794624587 zu benachrichtigen. 

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Rauchen

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Das Rauchen ist im Haus NICHT gestattet. 

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Schlüssel

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Die Übergabe des Schlüssels erfolgt über einen Schlüsseltresor am Objekt. Beim Verlust durch den/die NutzerInnen haftet dieser für den entstandenen finanziellen Schaden. 

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An- und Abreise

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Die Anreise ist ab 15.00 Uhr möglich. Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr im ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. 

 

Nutzung der Küche

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 1) Bitte räumen Sie Geschirr, Töpfe und andere Gegenstände nur gereinigt und getrocknet in die Küchenschränke zurück. Zur Vermeidung von Brandflecken werden für heiße Töpfe Untersetzer benutzt. Zur Vermeidung von Schnitten auf der Arbeitsfläche werden die dafür vorgesehenen Schneidebretter benutzt. Bratenreste und -krusten im Backofen und auf dem Grill werden von den NutzerInnen vor der Abreise entfernt. 

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Nutzung des Bads

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1) In Toiletten, Waschbecken, Badewanne und Dusche, sowie der Küchenspüle dürfen keine Hygieneprodukte, Essenreste oder schädliche Flüssigkeiten entsorgt werden. 

Bitte achten Sie auf unnötige Wasserverschwendung.

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Reinigung 

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1) Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. 

2) Die Endreinigung ist durch die erhobene Gebühr im Buchungsvertrag gewährleistet. Nicht Bestandteil der Endreinigung, ist das Entleeren des Kühlschranks, der Schränke, sowie das Abwaschen des Geschirrs. Dies ist durch den/die NutzerIn selbst zu erledigen. (Geschirrspüler) 

 

Fahrzeuge 

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1) Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Grundstück hat auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen zu erfolgen. Diese werden Ihnen bei Anreise vom Eigentümer benannt. Es sind maximal zwei Stellplätze für das Ferienhaus, und ein Stellplatz für den Bungalow vorhanden.

 

Haustiere 

 

1) Sind nur nach vorangegangener Absprache mit dem Eigentümer gestattet. Bitte kontaktieren Sie uns dafür per Mail unter: hausamhafen.ruegen@gmail.com

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Ressourcenverbrauch

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Die/der NutzerIn gewährleisten einen verhältnismäßigen Umgang mit Strom, Wasser und Wärme zur Einhaltung von allgemein üblichen Betriebskosten und einem nachhaltigen Umweltschutz. Bei unverhältnismäßigem Umgang mit den Ressourcen behält sich der Vermieter eine Nachberechnung vor.

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Haftung

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Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände der/die NutzerIn. 

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Hausrecht

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Bei notwendigen Reparaturen kann es unter Umständen nötig sein, dass der Eigentümer bzw. der/die notwendige DienstleisterIn die Unterkunft betreten müssen. Diese werden sich in aller Regel vorher anmelden. 

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